Führerschein nur für Hundehalter macht keinen Sinn
2011-06-14 08:18 (Kommentare: 0)
FRAGE: Herr Adler, die Linken haben im Landtag gegen das neue Hundegesetz gestimmt. Warum?
ADLER:
In einer Hinsicht war es uns nicht scharf genug. Wir wollten, dass das
gezielte Heranzüchten von Aggressivität und das gezielte Erziehen zu
Aggressivität unter Strafe gestellt wird, so wie es das Berliner
Hundegesetz macht. In anderer Hinsicht war es uns aber nicht liberal
genug, weil wir der Meinung sind, dass der Hundehalterführerschein
unsinnig ist. Nur ein Halter muss den Führerschein machen und derjenige,
der den Hund führt, nicht. Das ist genauso, als ob man im
Straßenverkehr nur für den Halter den Führerschein haben will, aber
nicht für den Fahrer.
FRAGE: Sind Sie für eine ?
ADLER:
Nein, diese Rasselisten sind nach Auskunft von Fachleuten Unfug. Es
gibt Hunderassen, die sind in England Familien- und Schoßhunde. Und bei
uns stehen sie auf der Rasseliste. Es kommt nicht auf die Rasse an,
sondern auf die jeweiligen Zuchtlinien und auf die Erziehung.
FRAGE: Gibt es Teile im Hundegesetz, die Sie gut finden?
ADLER:
Wir finden zwei Sachen richtig am neuen Hundegesetz. Das ist die
Chippflicht und die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung
abzuschließen. Wir hatten ja einen eigenen Gesetzentwurf im Landtag
eingebracht, und in diesen Punkten war er deckungsgleich mit dem .
FRAGE: Was bringt die Haftpflicht?
ADLER:
Wenn jemand von einem Hund gebissen wird und der Hundehalter ist nicht
versichert, dann kann es sein, dass das Opfer nicht zu seinem Geld kommt
– wenn der Halter nicht zahlungsfähig ist.
FRAGE: War ein so scharfes Gesetz nötig?
ADLER:
Wenn irgendwo wieder ein Kind verletzt wird, dann meinen Politiker, sie
müssen besondere Aktivitäten an den Tag legen. In Wirklichkeit kann man
natürlich nicht vollständig risikolos leben. Hunde gehören zu unserer
Gesellschaft dazu, und sind auch nach dem neuen Gesetz nicht auszuschließen.
FRAGE: Werden Sie versuchen, das Hundegesetz zu ändern?
ADLER:
Das Gesetz ist ja so, dass der Hundehalterführerschein gar nicht sofort
in Kraft tritt. Der Gesetzgeber hat da wohl ein bisschen Angst vor der
eigenen Courage. Und deshalb kann man das in der nächsten
Legislaturperiode noch korrigieren.
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