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Führerschein nur für Hundehalter macht keinen Sinn

2011-06-14 08:18 (Kommentare: 0)

FRAGE: Herr Adler, die Linken haben im Landtag gegen das neue Hundegesetz gestimmt. Warum?
ADLER: In einer Hinsicht war es uns nicht scharf genug. Wir wollten, dass das gezielte Heranzüchten von Aggressivität und das gezielte Erziehen zu Aggressivität unter Strafe gestellt wird, so wie es das Berliner Hundegesetz macht. In anderer Hinsicht war es uns aber nicht liberal genug, weil wir der Meinung sind, dass der Hundehalterführerschein unsinnig ist. Nur ein Halter muss den Führerschein machen und derjenige, der den Hund führt, nicht. Das ist genauso, als ob man im Straßenverkehr nur für den Halter den Führerschein haben will, aber nicht für den Fahrer.

FRAGE: Sind Sie für eine Rasseliste?
ADLER: Nein, diese Rasselisten sind nach Auskunft von Fachleuten Unfug. Es gibt Hunderassen, die sind in England Familien- und Schoßhunde. Und bei uns stehen sie auf der Rasseliste. Es kommt nicht auf die Rasse an, sondern auf die jeweiligen Zuchtlinien und auf die Erziehung.

FRAGE: Gibt es Teile im Hundegesetz, die Sie gut finden?
ADLER: Wir finden zwei Sachen richtig am neuen Hundegesetz. Das ist die Chippflicht und die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Wir hatten ja einen eigenen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht, und in diesen Punkten war er deckungsgleich mit dem Regierungsentwurf.

FRAGE: Was bringt die Haftpflicht?
ADLER: Wenn jemand von einem Hund gebissen wird und der Hundehalter ist nicht versichert, dann kann es sein, dass das Opfer nicht zu seinem Geld kommt – wenn der Halter nicht zahlungsfähig ist.

FRAGE: War ein so scharfes Gesetz nötig?
ADLER: Wenn irgendwo wieder ein Kind verletzt wird, dann meinen Politiker, sie müssen besondere Aktivitäten an den Tag legen. In Wirklichkeit kann man natürlich nicht vollständig risikolos leben. Hunde gehören zu unserer Gesellschaft dazu, und Bissverletzungen sind auch nach dem neuen Gesetz nicht auszuschließen.

FRAGE: Werden Sie versuchen, das Hundegesetz zu ändern?
ADLER: Das Gesetz ist ja so, dass der Hundehalterführerschein gar nicht sofort in Kraft tritt. Der Gesetzgeber hat da wohl ein bisschen Angst vor der eigenen Courage. Und deshalb kann man das in der nächsten Legislaturperiode noch korrigieren.

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